Neue gesetzliche Regeln für die rechtliche Vorsorge

Ab 1.1.2023 ändern sich die gesetzlichen Regeln für die rechtliche Vorsorge (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Vormundschaft). 

 

Die bisherigen Erklärungen meiner Mandanten bleiben aber wirksam. 

 

Ich empfehle, eine Anpassung an die neuen Regelungen vorzunehmen, wenn sie ohnehin geändert werden müssen, z.B. weil sich Adressdaten geändert haben oder ein anderer Bevollmächtigter bestellt werden soll. 

 

Gegenwärtig werden die neuen gesetzlichen Regelungen für die Praxis handhabbar gemacht, die Arbeiten werden wohl im Herbst abgeschlossen sein. Bitte sprechen Sie mich hierzu daher ab Oktober 2022 an, wenn Sie eine Änderung vornehmen möchte. 

 

Selbstverständlich können Sie sich auch schon vorher beraten lassen - rufen Sie mich einfach an (Telefon 089 14 34 0000).

Am 25.1.2023 veranstalte ich eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema, siehe 1. Seite.

 

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© Rechtsanwalt Dr. Ulrich Sandhövel, München, Tel.089 14 34 0000